Bundesregierung: Lebenspartner sollen auch im reformierten Erbschaftssteuerrecht weiterhin nicht als Familienangehörige gelten
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Die Länder Berlin und Bremen haben eine gemeinsame Bundesratsinitiative zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Besteuerung von Erbschaften beschlossen. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir begrüßen die Bundesratsinitiative zum Erbschaftsteuerreformgesetz. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht zwar vor, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften die gleichen Freibeträge erhalten wie Eheleute, gliedert sie aber dennoch in eine andere Steuerklasse ein.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Lebenspartner auch im reformierten Erbschaftssteuerrecht weiterhin nicht als Familienangehörige gelten. Sie werden nicht in die Erbschaftsteuerklasse I, für Ehepaare, sondern in die Erbschaftsteuerklasse III, für Fremde, eingruppiert. Dort liegt der Eingangssteuersatz um ein Vielfaches höher als der für Ehegatten.
Diese unterschiedliche Behandlung von Freibetrag einerseits und bei der Steuerklasse andererseits ist empörend und rechtlich vollkommen unsinnig. Zivilrechtlich ist die Lebenspartnerschaft der Ehe längst gleichgestellt. Seit langem übernehmen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner die volle Verantwortung füreinander. Daraus kann nur eine volle Gleichstellung bei der steuerlichen Behandlung folgen. Deshalb ist dieser Antrag die sinnvolle Lösung einer sonst widersprüchlichen Gesetzgebung.
Wir wünschen uns, dass auch Verantwortliche aus anderen Ländern sich zur vollen Gleichstellung im Erbschaftssteuerrecht bekennen. Die Anträge von Berlin und Bremen werden im Ausschuss für Familie und Senioren sowie in den Finanzausschuss eingebracht.
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