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Aktuell

12.08.2007: Ungleichbehandlung

Gleichstellung bei der Erbschaftssteuer

Widerstand gegen Verschärfung der Benachteiligung von Lebenspartnerschaften angekündigt

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, erklärt:

Bei der Erbschaftssteuerreform müssen Lebenspartner endlich Ehegatten gegenüber gleichgestellt werden. Alles andere als Gleichberechtigung ist erneute Diskriminierung! Unser Gesetzentwurf zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft liegt in den Ausschüssen des Bundestages.

Die Stellung der Ehegatten beim Erbschaftssteuerrecht beruht auf der Pflicht zum ehelichen Unterhalt und dem ehelichen Güterstand. Die Unterhaltsverpflichtungen und die güterstandsrechtlichen Regelungen sind in der Lebenspartnerschaft die gleichen wie in der Ehe.

Wenn der Gesetzgeber für Lebenspartner nichts macht, verschärft sich durch die Reform voraussichtlich die Benachteiligung. Die Erbschaftssteuerlast wird sich bei Immobilienvermögen noch erhöhen.
Die Koalition plant als Ausgleich zur vollen Gleichstellung von Immobilien- und Geldvermögen Presseberichten zufolge, die Freibeträge für Ehegatten und Verwandte deutlich zu erhöhen. Wenn aber Eingetragene Lebenspartnerschaften erneut nicht gleichgestellt werden, wird deren Benachteiligung nochmals verschärft.

Die SPD darf keiner Reform zustimmen, die nicht der Diskriminierung der Lesben und Schwulen ein Ende bereitet! Sollte die SPD hier keine Gleichstellung in der Koalition durchsetzen, wird das für sie bitter werden. Die Lesben und Schwulen werden nicht akzeptieren, dass die Koalition ihre Situation noch verschlimmert, obwohl es im Parlament eine politische Mehrheit für die Gleichstellung gibt.

Die Benachteiligung ist bislang massiv. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz.
Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 € wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 €! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 € zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.

LSVD: Die Situation der Lebenspartner wird sich aufgrund der Erbschaftssteuerreform noch verschlechtern.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt deshalb die Ankündigung der SPD, sich bei der Erbschaftsteuerreform für die Gleichstellung der Lebenspartner einzusetzen.

Zu der Ankündigung der SPD, sie wolle bei der Erbschaftsteuerreform auch Lebenspartner berücksichtigen, erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben und Schwulenverbandes:

Die Benachteiligung ist bislang massiv. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 € wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 €! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 € zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.

Diese Benachteiligung wird sich durch die Erbschaftsteuerreform weiter verschlechtern, wenn Lebenspartner im Erbschaftsteuerrecht weiter wie Fremde behandelt werden. Bisher werden Eigentumswohnungen und Eigenheime nur mit 50 bis 60 % ihres Verkehrswertes bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt. In Zukunft müssen sie aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem vollen Verkehrswert angesetzt werden. Das hat eine Erhöhung der Erbschaftsteuer für Immobilien um 40 bis 50% zu Folge. Zum Ausgleich soll der allgemeine Freibetrag für Eheleute auf 400.000 oder sogar 500.000 € erhöht werden, damit das Familienheim weiterhin steuerfrei auf den überlebenden Ehegatten übertragen werden kann. Damit es dadurch nicht zu Steuerausfällen kommt, sollen gleichzeitig die Erbschaftsteuersätze erhöht werden. Das bedeutet für Lebenspartner eine weitere Verschlechterung. Die Benachteiligungen werden dazu führen, dass viele hinterbliebene Lebenspartner ihre Eigenheim werden verkaufen müssen, wenn nicht auch bei ihnen die Freibeträge erhöht werden.

Die Lebenspartnerschaft entspricht zivilrechtlich völlig der Ehe. Lebenspartner haben dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten. Das entlastet den Staat bei den Sozialleistungen. Wenn Lebenspartner sterben, hat der Nachlass wie bei Ehegatten Unterhaltsersatzfunktionen. Der Staat darf zwar aufgrund Art. 6 Abs. 1 GG Ehen besser behandeln als andere Lebensgemeinschaften. Aber wenn der Staat anderen Lebensgemeinschaften dieselben Unterhaltsverpflichtungen auferlegt wie Ehegatten, muss er das beim erbschaftssteuerlichen Zugriff auf den Nachlass angemessen berücksichtigen.

www.abgeordnetenwatch.de: Abgeordnete online befragen

Bitte weist Eure Abgeordnete auf der Webseite http://www.abgeordnetenwatch.de auf das Problem hin und fragt sie, ob sie sich für die Beendigung der Diskriminierung der Lebenspartner im Erbschaftssteuerecht einsetzen wollen.

Eingestellt von: Wolfgang Keller (Würzburg)
Druckversion des Artikels (*PDF)

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