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Deutschland

11.09.2004: Ehepartner ist kein "Ehegatte"

Ehepartner ist kein "Ehegatte"

Verwaltungsgericht Karlsruhe klärt

Keine Zusatzrechte können sich Ausländer von so genannten "Homo-Ehen" versprechen. Dies gilt auch dann, wenn sie im benachbarten Ausland geschlossen wurden, so urteilten die Richter des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe am vergangenen Freitag.

Sie wiesen die Klage eines Taiwanesen gegen die Stadt Pforzheim zurück, der in Holland einen Niederländer geheiratet und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach EU-Recht beantragt hatte. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass der Begriff "Ehegatte" nach EU-Vorschrift von den Rechtsvorstellungen in allen Mitgliedsstaaten abhängen würde. In den überwiegenden Staaten der EU - mit Ausnahme von Belgien und Holland - sei eine gleichgeschlechtliche Ehe allerdings nicht möglich. Der neue Ehepartner werde im Sinne des EU-Rechtes also nicht zum "Ehegatten".

In der Bundesrepublik können gleichgeschlechtliche Paare nicht mehr als eine "eingetragene Lebenspartnerschaft" eingehen, weshalb die von den beiden Männern in den Niederlanden eingegangene Ehe von den deutschen Richtern "aufenthaltsrechtlich" wie die "eingetragene Lebenspartnerschaft" angesehen werden.
Aufgrund der "grundsätzlichen Bedeutung des vorliegenden Falls" ließ das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Berufung und Sprungrevision gegen ihr Urteil zu.

Die Grenzen der "eingetragenen Lebenspartnerschaften"

Kommentar von Wolfgang Keller:
Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat ganz recht ... und die konservativen Kräfte in unserem Lande wird's freuen. "Home-Ehe" in Deutschland, wo kommen wir denn da hin? Das Ding heißt "eingetragene Lebenspartnerschaft" und hat den Abstand zur Ehe zu wahren.

"Homo-Ehegatten" aus dem europäischen Ausland in Deutschland? Nein, das wollen wir nicht. Die sollen dort bleiben, wo sie ihre "Homo-Ehe" auch geschlossen haben. Berufung auf EU-Recht? Nein, auch das gibt's nicht. Prinzipiell gilt das, was die Mehrheit macht und Minderheiten zählen da nicht.

Vereintes Europa doch nicht so vereint? Oder nur dann, wenn es zum Wohle der Mehrheit ist? Warten wir auf die Berufung, die hoffentlich kommt. Und dann?
Eingestellt von: Wolfgang Keller
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