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07.09.2004: Inverssuche bei der Telekom

Dubiose Geschäftemacherei

Rückwärtssuche wird möglich

Die Telekom wittert ein Geschäft und riskiert dabei die Gesundheit ihrer KundInnen. Um noch mehr Kohle zu scheffeln, kann ab Herbst über die Telekom die Adresse erfragt werden, die hinter einer weitergegebenen Rufnummer steckt, sofern der/die AnschlussinhaberIn nicht widersprochen hat. Die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes macht es möglich.

Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin von B'90/Die Grünen dazu: "Auf Druck von CDU/CSU und FDP im Vermittlungsverfahren wurde die so genannte Inverssuche seit Juli möglich. Rot-Grün hatte sich dagegen für ein Verfahren ausgesprochen, dass nur bei vorheriger Einwilligung des Verbrauchers eine Datensammlung und -nutzung erlaubt hätte. In den Verhandlungen konnte wenigstens noch erreicht werden, dass die Inverssuche erst dann erlaubt ist, wenn der Kunde keinen Widerspruch eingelegt hat und auf sein Recht hingewiesen wurde."

Schlau, schlau, dachte sich die Telekom und druckte daher im Kleingedruckten der Telefonrechnungen einen entsprechenden Hinweis. Ein Sprecher der Telekom begründete das in einem Interview damit, dass man der Kundschaft doch damit sogar entgegen gekommen sei. Schließlich würde ein separates Anschreiben als Werbung betrachtet und entsorgt werden. Und der Abdruck im Kleingedruckten sei doch nun wirklich deutlicher Hinweis genug. Und warum ist es so wichtig, der Inverssuche zu widersprechen?

Angenommen, jemand chattet in einem Chatroom, was ja nicht so selten vorkommt. Dort bandelt er mit einem interessanten Typen an, nicht ahnend, dass da ein verkappter Neonazi und seine Gesinnungsgenossen dahinter steckt. Schnell noch Nümmerchen ausgetauscht. Und schon könnte über die Inverssuche bei der Telekom die dahinter stehende Adresse erfragt werden. Auf den anschließenden Schlägertrupp braucht dann nicht mehr lang gewartet zu werden. Schlussendlich sind die wahren Täter und VerursacherInnen nicht mehr zu ermitteln, weder bei den Neonazis, noch bei den verantwortlichen PolitikerInnen. Also: unter der kostenpflichtigen Rufnummer 0137 5 103300 (12 ct./Verbindung) Widerspruch einlegen und bei der nächsten Wahl genau überlegen, wem man solch Ungemach zu verdanken hat.

Wo stehen nicht überall Telefonnummern

Kommentar :
Eigentlich sollte man als schwuler Mann oder lesbische Frau recht froh sein. Endlich kann man aus den Rufnummernsalat eines CSD's mit Verzögerung nun doch noch erfolgreich werden. Denn so peinliche Gespräche wie "Ich habe deine Telefonnumer gefunden, wer bist denn Du?" gehören der Vergangenheit an. Zumindest kann man so tun, als ob man sich an alles erinnern würde. Schöne neue Auskunftswelt. Das ist in anderen Ländern (z.B. Italien) schon seit Jahren möglich, sogar im Internet. Aber die Daten- und Verbraucherschützer in Deutschland wissen, warum Sie bisher versucht haben, diese Form von Offenlegung persönlicher Daten auf ein Minimum einzuschränken.

Welche Privatperson muss wissen, welche Adresse zu einer Telefonnummer gehört. Wer es nicht weiß ruft an, was wahrschenlich auch noch billiger ist. Nur ganz wenige Fälle berechtigen eventuell zu diesem Trick, dann nämlich, wenn man böses hinter fremden Nummern vermutet.

Interessant wird's aber für einige Kreise in der Industrie. Die so genannten "Cold Calls", eigentlich in Deutschland verboten aber immer noch weit verbreitet, lassen sich in Zukunft viel besser auswerten (Cold Calls -> Anrufe von Firmen bzw. Callcentern, denen man meist angeblich eine Rufnummer übermittelt hat, oder die angeblich Ihren Zufallsgenerator anstellen, der dann alle Telefonnummern wählt). Jede auf dem Display erschienen Nummer kann von allen rückverfolgt werden, auch die der Arbeitsstelle. Und die vielleicht in irgendeiner Cruisingarea im Rausch hinterlassene Nummer kann ungeahnte Folgen haben. Nein, hier hat der Gesetzgeber bzw. die Opposition und die Regierung mal wieder am Bürger vorbei entschieden. Gut nur, wer seine Nummer nicht veröffentlicht lassen hat. Diese Option werden in Zukunft vielleicht noch mehr Menschen gebrauchen.

Kommentar von Stefan Reck
Eingestellt von: Ralph Hoffmann
Druckversion des Artikels (*PDF)

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