Kategorien/ Ressorts
Mehr Infos
Specials
« Vorherige |Nächste »

Deutschland

14.02.2007: Lebenspartnerschaften

Enttäuschendes BGH-Urteil zur Lebenspartnerschaft

Lesben- und Schwulenverband (LSVD): Urteil ist völlig unverständlich

Zum heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Urteil ist völlig unverständlich und zementiert eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung. Wer gleiche Pflichten wie Eheleute übernimmt, der muss auch gleiche Rechte erhalten. Alles andere ist unfair!

Die Rechtssprechung behandelt eingetragene Lebenspartnerschaften als Bürgerinnen und Bürger minderen Rechts, wenn sie es ablehnt, Eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen. So auch schon das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zum Familienzuschlag für verpartnerte Beamte.Hier haben nun das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zu entscheiden, bei denen entsprechende Verfassungsbeschwerden bzw. eine Vorlage zur Vorabentscheidung bereits anhängig sind.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, tätig zu werden und dafür Sorge zu tragen, dass Lesben und Schwule eine faire Behandlung erfahren. Alles andere steht einem modernen, demokratischen Gemeinwesen nicht gut zu Gesicht.

Die Tarifvertragsparteien sind aufgefordert, in ihren Verträgen zur Zusatzversorgung die Hinterbliebenenversorgung für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften einzuführen.

Politik ist gefordert, für Gerechtigkeit zu sorgen

Volker Beck ist Mitglied des Deutschen Bundestags, parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion und Mitglied im Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen.
Volker Beck ist Mitglied des Deutschen Bundestags, parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion und Mitglied im Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen.

Zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Zusatzversorgung für Eingetragene Lebenspartner erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist enttäuschend. Jetzt ist die Politik gefordert, für Gerechtigkeit zu sorgen. Eingetragene Lebenspartner übernehmen die gleichen Pflichten wie Eheleute. Daher müssen sie auch gleiche Rechte erhalten. Das gilt auch für die Alterversorgung im Öffentlichen Dienst. Deutschland droht nun wieder hinter die Rechtsentwicklung in anderen europäischen Ländern zurückzufallen.

Aufgabe des Gesetzgebers ist es, jetzt schnell für eine Rechtsangleichung in den Bereichen zu sorgen, in denen es noch keine Gleichbehandlung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe gibt. Das gilt insbesondere für das Steuer- und Beamtenrecht. Hierzu haben wir bereits einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Bei der Zusatz-Alterversorgung für den Öffentlichen Dienst appellieren wir an die Bundesregierung und die anderen Tarifparteien, für die Gleichbehandlung der Lebenspartnerschaft zu sorgen. Eine Reihe anderer Versorgungswerke hat das längst getan, darunter der Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen (VBLU).

Eingestellt von: Wolfgang Keller
Druckversion des Artikels (*PDF)

Artikel an einen Bekannten senden

Archiv/ Suche
weitere News
02.09.2010
Schwule in der "Bravo"
22.08.2010
Schäuble gegen Steuer-Splitting für schwule Paare
18.08.2010
Karlsruhe stärkt Rechte homosexueller Erben
11.08.2010
Homo-Eltern in den Niederlanden
10.08.2010
Standesamtpreise im Ländle
17.04.2010
Nichts ist gut in Rom
15.04.2010
Vatikan muss sich bei Homosexuellen entschuldigen
14.04.2010
Sündenbock gesucht
14.04.2010
Internationale AIDS-Konferenz 2010 in Wien
13.04.2010
Strategiepapier der JU ist skandalös