3 Jahre Homoehe - eine kritische Bilanz vom Schwulen Landesverband Hessen
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Kommentar : Schwuler Landesverband Hessen warnt vor Risiken und Nebenwirkungen der Homo-Ehe (Verpartnerung)
Drei Jahre nach Einführung der sogenannten Homo-Ehe kristallisiert sich immer mehr heraus, dass diese an Bürgerrechten arme Mogelpackung immer mehr zum Hemmschuh für die alltäglichen Dinge des Lebens wird.
Wie jüngst aus der Presse zu erfahren war, befragen Lebens- und Krankenversicherungen ihre künftigen Klienten unter anderem nach einer Verpartnerung. Sollte diese bekannt werden, lehnen sie in der Regel aus Sorge, der Versicherte könnte HIV-Positiv sein oder es in Zukunft werden, den Antrag auf Lebens-, Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
Schon seit Jahren ist es bei Versicherungsunternehmen gang und gäbe, dass diese Assekuranzen von männlichen Vertragspartnern nicht policiert werden, sofern beim Begünstigten im Todesfall ein weiterer Mann steht. Deshalb empfahl es sich grundsätzlich, eine gute Freundin als Bezugsberechtigte im Todesfall und dann nach Eingang der Police und der Abbuchung der ersten Beiträge, dann den wahrhaft Begünstigten einzusetzen. Nun aber wird, wie befürchtet, das Partnerschaftsregister zu einer Aufstellung, die einer heimlichen Rosa Liste gleichkommt und der dauerhaften Unterhaltsverpflichtung, ohne jegliche einkommens- erbschaftssteuerliche Vorteile, auch noch auf diese Weise den schon gesetzlich gebeutelten Partnerschaften ein privater Nachteil hinzugefügt. Das wird bestimmt viele erfreuen, insbesondere die konservative und reaktionäre schwule Klientele, welche sich gerne privat absichert. Ihr wird vor Augen geführt, welche „Leistungen“ dieses Gesetz bietet.
Diesem erheblichen Manko entgehen können nur die nicht „Verpartnerten“, denn wer vorsätzlich Fragen eines Versicherungsantrages nicht wahrheitsgemäß beantwortet, erlangt keinen Versicherungsschutz. Mit dem Antrag werden nämlich alle Ärzte, Behörden etc. von ihrer Schweigepflicht entbunden; dann kann die Assekuranz ganz schnell herausbekommen, (was in San Francisco schon kommerziell ausgeschlachtet wird), dass nämlich selbiger verpartnert ist, aber den Versicherungsschutz verliert oder im Adressregister der kommerziellen Homo-Abzocker landet.
Was viele bei Einführung dieses Sondergesetzes befürchtet haben, stellt sich nun als bittere Realität dar. Für eine staatliche Anerkennung einer Partnerschaft, die außer einem Auskunftsrecht im Krankenhaus und einem Aufenthaltsrecht für einen Nicht-EU-Bürger, wird den Lebenspartnern jetzt auch noch die Möglichkeit genommen, sich gegen Krankheit oder Berufsunfähigkeit privat abzusichern, obwohl sie es aufgrund der Streichung der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente durch Rot-Grün besonders nötig haben. Doppelt bestraft, doppelt betrogen, wir als schwuler Landesverband Hessen e.V. raten daher aus diesen Gründen zunächst dringlich davor ab, eine Partnerschaft im Sinne dieses Gesetzes einzugehen.
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