Keine unmittelbare Auswirkung auf österreichische Paare
Zu jenem in der jüngsten Ausgabe des Nachrichtenmagazins profil geschilderten Fall eines gleichgeschlechtlichen deutsch-amerikanischen Ehepaars, das sich nicht in Österreich niederlassen konnte, weil die in den Niederlanden geschlossene Ehe in Österreich nicht anerkannt und dem US-Ehegatten daher keine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erteilt wurde, erklärt Kurt Krickler, Generalsekretär der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien, die den Fall mitbetreut, dass es sich hier um einen eindeutigen Verstoß gegen bestehendes EU-Recht handelt, denn jeder EU-Bürger, der sich in einem anderen EU-Land niederlässt, hätte automatisch das Recht auf Nachzug seines Ehegatten – auch wenn dieser Staatsbürger eines Drittstaats sei.
Krickler: "Wir sind daher zuversichtlich, entweder beim EU-Gerichtshof in Luxemburg oder spätestens beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Recht zu bekommen, sollte der Verfassungsgerichtshof nicht gleich im Sinne des Beschwerdeführers entscheiden wollen."
“Hier geht es aber ausschließlich um die nicht diskriminierende Durchsetzung des EU-Grundrechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union für alle EU-BürgerInnen. Eine positive Entscheidung in diesem Fall hieße nicht, dass Österreich deswegen für seine StaatsbürgerInnen ebenfalls die ’Lesben- und Schwulenehe’ einführen muss”, dämpft der HOSI-Wien-Obmann etwaige Hoffnungen auf die im profil angedeuteten möglichen Konsequenzen.
|