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23.08.2004: Homo-Ehe in Österreich

Home-Ehe: Verfassungsgerichtshof muss entscheiden

US-Amerikaner darf nicht in Österreich bleiben

Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, ist beim österreichischen Verfassungsgerichtshof derzeit ein Präzedenzfall zur Frage der Homo-Ehe anhängig. Einem US-Amerikaner, der in den Niederlanden einen Deutschen geheiratet hatte, und mit diesem in Österreich leben will, wurde die Niederlassungsbewilligung verwehrt.

Da der Deutsche EU-Bürger ist, darf er sich problemlos in Österreich niederlassen, dagegen benötigt der US-Amerikaner einen Ehepartner. Der Deutsche wurde als solcher nicht anerkannt.

Die beiden haben nun eine Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof angestrengt. Würde dieser zu Gunsten des Paares entscheiden, wäre es das erste Mal, dass eine homosexuelle Partnerschaft in Österreich anerkannt und der Ehe gleichgestellt würde. Die Entscheidung könnte zum Präzedenzfall werden. Österreichische Homosexuellen-Paare könnten analog dazu die Rechte einer der Ehe gleichgestellten Partnerschaft einklagen.

Keine unmittelbare Auswirkung auf österreichische Paare

Zu jenem in der jüngsten Ausgabe des Nachrichtenmagazins profil geschilderten Fall eines gleichgeschlechtlichen deutsch-amerikanischen Ehepaars, das sich nicht in Österreich niederlassen konnte, weil die in den Niederlanden geschlossene Ehe in Österreich nicht anerkannt und dem US-Ehegatten daher keine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erteilt wurde, erklärt Kurt Krickler, Generalsekretär der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien, die den Fall mitbetreut, dass es sich hier um einen eindeutigen Verstoß gegen bestehendes EU-Recht handelt, denn jeder EU-Bürger, der sich in einem anderen EU-Land niederlässt, hätte automatisch das Recht auf Nachzug seines Ehegatten – auch wenn dieser Staatsbürger eines Drittstaats sei.
Krickler: "Wir sind daher zuversichtlich, entweder beim EU-Gerichtshof in Luxemburg oder spätestens beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Recht zu bekommen, sollte der Verfassungsgerichtshof nicht gleich im Sinne des Beschwerdeführers entscheiden wollen."

“Hier geht es aber ausschließlich um die nicht diskriminierende Durchsetzung des EU-Grundrechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union für alle EU-BürgerInnen. Eine positive Entscheidung in diesem Fall hieße nicht, dass Österreich deswegen für seine StaatsbürgerInnen ebenfalls die ’Lesben- und Schwulenehe’ einführen muss”, dämpft der HOSI-Wien-Obmann etwaige Hoffnungen auf die im profil angedeuteten möglichen Konsequenzen.

Eingestellt von: Wolfgang Keller
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