Opposition in vielen Fragen zum Lebenspartnerschaftsgesetz auf einer Linie
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| FDP und Grüne ziehen an einem Strang? |
Berlin - Die Fraktionen von Bündnis90/DIE GRÜNEN sowie der FDP haben fast gleichzeitig einen Antrag in den Bundestag eingereicht, nachdem die Lebenspartnerschaft in den meisten Punkten der Ehe gleichgestellt werden soll. In beiden Fällen ist die Begründung ähnlich. Sie basiert auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Lebenspartnerschaftsgesetz vom 17. Juli 2002, in dem es heißt „Der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen“. So sollen Erbschaftssteuerrecht, Einkommensteuerrecht und das Beamtenrecht so angepasst werden, dass Lebenspartner Ehepartnern gleichgestellt werden.
Der Antrag der Fraktion90/DIE GRÜNEN wird am Freitag dem 10. Februar 2006 erstmals beraten.
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