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24.01.2006: Antidiskriminierung

Vereinbarung unterschrieben

Vereinbarung für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt

Koordinierungsstelle
Koordinierungsstelle

Am 11.Januar 2006 haben der Personalreferent der Landeshauptstadt München, Dr. Thomas Böhle und die Vorsitzende des Gesamtpersonalrates die „Vereinbarung für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt“ unterschrieben. Die Vereinbarung ist das Ergebnis von Überlegungen, die das Personal- und Organisationsreferat zusammen mit dem Gesamtpersonalrat, der Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und der Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle beim Ausländerbeirat anstellte. Die 16 Seiten umfassende Vereinbarung gilt nunmehr für über 28.000 städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

“Diese Antidiskriminierungsvereinbarung ist nach 20-jähriger Gleichstellungsarbeit, dem Antidiskriminierungszusatz in Stellenausschreibungen sowie verschiedensten Maßnahmen auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung ein weiterer Schritt, um Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus entgegen zu treten“ so Angelica Hagenstein, Vorsitzende des Gesamtpersonalrates der Stadt München und Dr. Thomas Böhle, Personal- und Organisationsreferent der Landeshauptstadt, die beide die Vereinbarung zu Beginn des Jahres in Kraft setzten.

europäische Richtlinien

Damit gehört München zu den Kommunen in Deutschland, die mit einer Vereinbarung für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt europäischen Richtlinien aus dem Jahr 2000 folgen, die ein deutliches Zeichen gegen Ausgrenzungen aus Gründen des Geschlechts, der Herkunft, Hautfarbe, Religion, Behinderung, des Alters oder sexueller Identität setzen. Pate für diese Überlegungen standen politische Initiativen, die es in München bereits 1999 seitens des Ausländerbeirates sowie 2001 durch die SPD-Stadtratsfraktion gab.

Im Mittelpunkt der in der kommunalen Nachbarschaft mit regem Interesse verfolgten Diskussionen stand die Frage, wie entsprechende europäische Vorstellungen auch für den Bereich der Münchener Stadtverwaltung konkretisiert und umgesetzt werden können. „Wir wollen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen diskriminierungsfreien Arbeitsplatz bieten“, beschreibt Böhle die grundsätzliche Intention der neuen Vereinbarung. Angelica Hagenstein ergänzt diese Zielsetzung: „Die Verpflichtung, Diskriminierung zu erkennen, sich damit auseinander zu setzen und dafür Sorge zu tragen, dass für alle Beschäftigten die gleichen Rechte und Pflichten gelten,war für uns ein ebenso wichtiges Ziel.“

Neben den Grundsätzen,auf die die Antidiskriminierungsvereinbarung aufbaut, regelt sie den Geltungsbereich,die Definitionen der wichtigsten Begriffe sowie die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Hinweise zu Aus-, Fort- und Weiterbildung, aber auch Adressen von Ansprech- partnerinnen und Ansprechpartnern im Problemfall.

In §6 macht die Stadt München deutlich, dass Belästigungen und unmittelbare Diskriminierungen disziplinar- und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. „München ist eine Stadt, in der Diskriminierung keinen Platz hat und die vom friedlichen Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher kultureller Hintergründe geprägt ist. Dies wollen wir in unserer Verwaltung widerspiegeln“, sind sich die Gesamt- personalratsvorsitzende und der Personal- und Organisationsreferent einig.

Eingestellt von: Wolfgang Burkhard
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