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30.09.2005: Lebenspartnerschaften

Mehr als 12.500 Homo-Ehen in Deutschland

Schwule und Lesben wollen für einander Verantwortung übernehmen

In Deutschland hatten Ende 2004 über 25.000 Männer und Frauen Lebenspartnerschaften mit einem Partner bzw. einer Partnerin desselben Geschlechts begründet, so die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung. Dies hat der Autor Dr. Stephan Stüber für die 2. Auflage des „Handkommentar Lebenspartnerschaftsrecht“ ermittelt, der in Kürze im Nomos-Verlag Baden-Baden erscheinen wird.
Die Zahl ist überraschend, weil Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Ende Oktober 2004 von nur 5.000 Lebenspartnerschaften ausgegangen war (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 15/136 der Sitzung vom 29.10.2004, S. 12483).
Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes: „Die Untersuchung zeigt, dass Lesben und Schwule für einander Verantwortung übernehmen wollen, selbst wenn dies zwar mit allen Pflichten verbunden ist, die Ehegatten haben, aber eine Gleichstellung insbesondere im Steuerrecht noch immer aussteht.“

Zum Hintergrund:

Eine offizielle Statistik über die Lebenspartnerschaften wird – anders als für Ehen – in Deutschland nicht geführt. Die Zahl der Lebenspartnerschaften lässt sich schwer ermitteln, weil in den Ländern ganz unterschiedliche Behörden für die Begründung der Lebenspartnerschaften zuständig sind. Während in Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die Standesbeamten zuständig sind, haben die übrigen Länder die Kreise und kreisfreien Städte (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen) oder die Gemeinden (Brandenburg, Hessen, Saarland) für zuständig erklärt. Die Gemeinden und kreisfreien Städte konnten die Aufgabe dann den Standesbeamten übertragen; sie müssten dies aber nicht tun. Deshalb sind sogar innerhalb dieser Länder wiederum unterschiedliche Stellen zuständig. Ganz andere Wege sind schließlich Sachsen und Bayern gegangen: Während in Sachsen Lebenspartnerschaften bisher nur bei den drei Regierungspräsidien begründet werden konnten, sind in Bayern die Notare zuständig.
Die unterschiedlichen Stellen der Länder sind auch melderechtlich über die Landesgrenzen hinweg nur unzureichend mit einander verknüpft. Die Familiengerichte und Nachlassgerichte können deshalb zurzeit nicht zuverlässig feststellen, ob jemand in einer Lebenspartnerschaft lebt oder ob eine Lebenspartnerschaft inzwischen aufgehoben ist.

Eingestellt von: Wolfgang Keller
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