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Deutschland
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03.07.2004:
Regierung will LPartG erweitern
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Nur einen Tag nach der Ankündigung der Hamburger Bürgerschaft, die Bundesregierung mit einer Initiative im Bundesrat zu einer rechtlichen Verbesserung der Lebenspartnerschaft anzuspornen, hat die Bundesregierung weitere Gesetze zur Verbesserung des Lebenspartnerschafts- Gesetzes angekündigt.
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Konkretes...
Wie schon im Jahr 2000 werden diese Gesetze ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden. Folgende Änderungen wollen die Regierungsparteien einbringen:
* Stiefkindadoption: Bringt ein Lebenspartner ein leibliches Kind mit in die Partnerschaft oder bekommt in der Beziehung ein Kind, kann die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner dieses Kind adoptieren. Hierbei gelten die normalen Adoptionsregeln, beispielsweise die Zustimmung das anderen leiblichen Elternteiles.
Insbesondere soll dadurch auch die rechtliche Stellung der Kinder verbessert werden, da der Partner auf Dauer die Verantwortung für das Wohl des Kindes mit übernimmt und auch erziehungs- und unterhaltsverpflichtet ist. Zudem hat das Kind Erbansprüche auch an diesen Partner. Wichtig bei der Adoptionsentscheidung bleibt allein das Wohl des Kindes.
* Verlobung: Gleichgeschlechtlichen Paare können sich wie heterosexuelle Paare verloben. Sie erhalten dadurch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bei Auflösung der Verlobung und ein Zeugnisverweigerungsrecht nach der Verfahrens- und Strafvollzugsordnung.
* Güterstand: Zukünftig werden Lebenspartner - wie Ehepaare - im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, wenn sie nichts anderes vereinbaren.
* Trennung: Die Voraussetzungen für die Beendigung einer Lebensgemeinschaft werden der Ehe angepasst. So muss nur noch im Scheidungsverfahren erklärt werden, dass man seit einem Jahr getrennt lebt. Eine notarielle Beurkundung über das Trennungsjahr ist nicht mehr nötig.
Außerdem wird für den Fall der Trennung ein Versorgungsausgleich eingeführt. Dadurch werden zwischen den Partnern die entstandenen Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus Zusatzversicherungen aufgeteilt.
* Unterhalt: Das Unterhaltsrecht der Lebenspartner wird dem der Ehepaare angepasst. Die gegenseitigen Unterhaltspflichten der Partner werden dadurch auch nach einer Trennung gestärkt. Zudem werden die öffentlichen Kassen entlastet.
* Hinterbliebenenversorgung: Die Versorgung der Hinterbliebenen, wie sie gegenwärtig in der Rentenversicherung gilt, wird auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften übertragen.
* Beamtenrecht: Die zustimmungsfreien Bestimmungen des Beamtenrechtes werden übertragen, beispielsweise das
Umzugskostengesetz.
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... und die üblichen Proteste
In geradezu bleierner Eintönigkeit kamen denn auch von Seiten der CDU/CSU die üblichen Proteste und Anmerkungen. Ute Granold (CDU) wandte ein, es sei "von der Natur vorgegeben, dass jedes Kind eine Mutter und einen Vater hat, die für die Entwicklung des Kindes ihre spezifische Bedeutung haben". Auch Daniela Raab (CSU) lehnte das offenkundige Ziel einer "materiell-rechtlichen Gleichstellung" von homo- und heterosexuellen Paaren ab.
Die FDP bemängelte, dass der Gesetzesentwurf noch nicht weit genug ginge.Die Liberalen hatten im Februar einen Gesetzesentwurf eingebracht, der die völlige Gleichstellung anpeilte.
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| Bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) |
| CDU-Homepage: Pressearchiv |
Mittlerweile hat der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) angekündigt, im Falle eines Regierungswechsels die geplante Stiefkind-Adoption in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften wieder zurückdrehen.«Die Grenze ist aber da erreicht, wo es nicht nur um Erleichterungen für Lebenspartnerschaften geht, sondern mit einem Adoptionsrecht auch Kinder einbezogen werden», so Edmund Stoiber.
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Die Pläne der Regierung
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| Volker Beck, MdB (Bündnis 90/Grüne) |
Die Regierung hat noch weitere Pläne. Volger Beck (Bündnis90/Grüne) erklärte: "Die Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften schreitet voran. [...]
Rot-Grün wird die rechtliche Situation von Lebenspartnerschaften mit Kindern verbessern. Laut dem aktuellen Mikrozensus 2003 wachsen bereits in jeder sechsten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft Kinder auf. Auch das sind Familien, in denen Familienwerte tagtäglich praktisch gelebt werden. [...]
Als nächsten Schritt werden wir im Herbst einen neuen Anlauf in Richtung Bundesrat unternehmen und ein Ergänzungsgesetz einbringen, das die noch ausstehenden zustimmungspflichtigen Elemente enthält, wie zum Beispiel die Anerkennung im Steuerrecht."
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Eingestellt von: Oliver Hoogvliet |