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Deutschland
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28.06.2004:
Gleichgeschlechtliche Lebenspartner: mehr Rechte
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Bereits im Jahr 2000 hat der eutsche Bundestag das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) verabschiedet, das am 01.08.2001 in Kraft getreten ist. Darin sind jedoch die Eingehung der Lebenspartnerschaft und deren Rechtsfolgen nur unvollständig geregelt.
Ergänzende Regelungen sah das Lebenspartnerschaftsgesetz- Ergänzungsgesetz (LPartGErgG) vor, das jedoch im Bundesrat durch die Mehrheit der CDU/CSU und der FDP abgelehnt wurde.
Nach vierjährigem Stillstand hat der Senat nun eine Initiative beschlossen, mit der die Bundesregierung durch den Bundesrat aufgefordert werden soll, die Gesetzgebung auf dem Gebiet des LPartG fortzusetzen. Ziel der Initiative ist die Beseitigung diskriminierender Regelungen, die gegenwärtig Lebenspartnerschaften insbesondere auf dem Gebiet des Personenstandsrechts und des Erbschaftssteuerrechts benachteiligen.
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Neue Rechte...
Und das sind die Neuerungen in der Initiative:
a) Die Beendigung der Ungleichbehandlung von Lebenspartnern und Eheleuten auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer durch Anpassung des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes.
b) Lebenspartnerschaften sollen einheitlich vor den Standesämtern geschlossen werden.
c) Anpassung des Beamtenrechts: die Pflege eines Lebenspartners soll bei Einstellung und Beförderung wie bei Ehegatten berücksichtigt werden. Beim Tod eines Lebenspartners soll der überlebende Lebenspartner Sonderurlaub erhalten können.
d) Finanzielle Zuwendungen für Lebenspartner nach dem HIV-Hilfegesetz.
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.. und neue Pflichten
Neben der Anpassung von sollen auch noch Pflichten hinzukommen. Wird z.B. BaföG
beantragt, soll nach dem Willen Hamburgs künftig das Einkommen beider Lebenspartner berücksichtigt werden. Dies ist bei der Berechnung der Sozialhilfe schon der Fall.
Und es gibt auch eine Kröte zu schlucken: die Anpassungen im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sollen erst nach fünfjähriger Partnerschaft in Kraft treten. Damit sollen Schein-Partnerschaften vermieden werden.
Justizsenator Dr. Roger Kusch teilte zur Initiative mit: „Mit dem heutigen Beschluss setzt der Hamburger Senat ein Signal, um die Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften zu beenden. Hamburg wird sich im Bundesrat dafür einsetzen, die Unterstützung weiterer Bundesländer für dieses wichtige Reformvorhaben zu gewinnen.“
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Reaktionen
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| Lesben- und Schwulen-Verband in Deutschland |
Der LSVD begrüßte dieses Signal ausdrücklich. Pressesprecher Klaus Jetz erklärte: "Erstmals startet ein CDU-regiertes Bundesland eine Initiative in der Länderkammer, die auf eine Verbesserung der Rechtsstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften abzielt. Dies lässt hoffen. [...] Leider reicht die Hamburger Initiative allerdings noch nicht aus. Wir kritisieren an ihr, dass Regelungen im Einkommenssteuerrecht [...] ebenso ausgeblendet werden sollen wie eine umfassende Angleichung im Beamtenrecht. Wir kritisieren zudem die beabsichtigte Einschränkung im Bereich der Erbschaftssteuer [...]"
Auch die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) begrüßten die Entscheidung: "Mit der heutigen Initiative begibt sich das unionsgeführte Hamburg auf die gesellschaftspolitische Überholspur. [...] Die LSU wird für diese Initiative in den anderen unionsgeführten Bundesländern werben und Unterstützung einfordern".
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Eingestellt von: O. Hoogvliet |