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Aktuell

19.04.2005: Adoptionsrecht

Bayern klagt gegen Adoptionsrecht

Stoiber schürt Vorurteile zu Lasten der Kinder

Edmund Stoiber (Bayerischer Ministerpräsident, CSU)
Edmund Stoiber (Bayerischer Ministerpräsident, CSU)

Bayern wird vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das eingeschränkte Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare klagen. Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) erklärte bei einer Kabinettssitzung in München, der Freistaat wolle mit der Klage ein klares und deutliches Signal für die Priorität des Kindeswohls setzen.

Kinder dürften nicht ohne ihren ausdrücklichen Willen ein "Eltern-Umfeld" erhalten, das mit dem Leitbild des Grundgesetzes nicht übereinstimme. Das Kabinett beschloss die von Stoiber bereits im Februar angekündigte Klage nun offiziell.

Die rot-grüne Bundestagsmehrheit und die FDP hatten im Oktober gleichgeschlechtlichen Paaren die so genannte Stiefkindadoption ermöglicht. Diese Paare können ein Stiefkind adoptieren, wenn ein Lebenspartner ein leibliches Kind in die Lebensgemeinschaft bringt oder es dort etwa mit künstlicher Befruchtung geboren wird. Das Gesetz wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet. Eine Adoption fremder Kinder ist nach wie vor nicht möglich. Die CSU- Staatsregierung will mit ihrer Klage verhindern, dass Rot-Gün einen weiteren Schritt hin zur Voll-Adoption unternimmt.

Grüne üben heftige Kritik

Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen
Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen

Die Bayerische Staatsregierung schürt Ressentiments gegen gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern. Mit dieser unverantwortlichen Stimmungsmache gegen homosexuelle Eltern schadet Stoiber dem Kindeswohl, das er angeblich schützen will. Die Kinder müssen darunter leiden, wenn ihre familiäre Situation öffentlich herabgewürdigt und schlecht geredet wird. Dies veröffentlichte heute Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis90/Die Grünen, in einer Pressemitteilung.

Weiter heisst es: Die seit Anfang 2005 bestehende Möglichkeit der Stiefkindadoption dient dem
Kindeswohl. Sie sichert Kinder, die bereits in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aufwachsen, rechtlich und finanziell ab. Sie beseitigt damit rechtliche Diskriminierungen gegenüber anderen Kindern.

In der Sache sehen wir dem Verfahren sehr gelassen entgegen. Stoiber ist bei seinem Kreuzzug gegen homosexuelle Lebensgemeinschaften bereits einmal in Karlsruhe auf die Nase gefallen. 2002 erklärte das Bundesverfassungsgericht nicht nur das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz in allen Punkten für verfassungskonform. Es stellte auch ausdrücklich fest: "Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen" (BVerfGE 105, 313).

Angriff auf die Familie

Lesben und Schwule in der Union - LSU
Lesben und Schwule in der Union - LSU

Würzburg, 19.04.2005. Mit Unverständnis haben die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung zur Kenntnis genommen, gegen die seit Jahresanfang gültige Stiefkindadoption für eingetragene Lebenspartnerschaften vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Wenn die Bayerische Staatsregierung tatsächlich „...rechtliche und praktische Erleichterungen für eingetragene Lebenspartnerschaften respektiere...“, wie Justizministerin Merk erklärte, hätte es nicht zu diesem Beschluss kommen dürfen. Dies veröffentichte die LSU heute in einer Pressemitteilung.

„Gerade wer das Kindeswohl in den Vordergrund stellt, sollte nicht versuchen, dies für die vielen Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften eine fürsorgliche und liebevolle Familie haben, gerichtlich zu unterbinden“, erklärt Axel Hochrein, stellvertretender Bundesvorsitzender der LSU. Nach Meinung der LSU bietet die rechtliche Möglichkeit der Stiefkindadoption den Rahmen, in welchem die zuständigen Behörden dann individuell entscheiden können. „ Das einzelne Kindeswohl wird nicht am Kabinettstisch entschieden“, so Hochrein weiter.

Für die LSU ist es nicht akzeptabel, dass sich der bayerische Ministerpräsident bei dieser Entscheidung auf das „Leitbild des Grundgesetzes“ beruft. Dieses Leitbild entspricht heute nicht mehr der Lebensrealität und spiegelt nicht die Familiensituation in Deutschland wieder. Hier will die bayerische Politik die Lebensentscheidung der Gesellschaft ignorieren.

„Der letzte Gang in Sachen eingetragener Lebenspartnerschaft hat den klagenden Ländern ein Ergebnis beschert, dass im krassen Widerspruch zum erhofften Ergebnis stand. In Fortführung dieser Entscheidungslinie bleibt zu wünschen, dass Karlsruhe diesen Angriff der CSU auf die Regenbogenfamilie abwehrt“, erklärt Hochrein.

Eingestellt von: Wolfgang Keller
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