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24.06.2004:

Lebenspartnerschaftsgesetz in neuer Runde

BJM Zypries
BJM Zypries

Berlin - Am zweiten Juli sollen die von Bundesjustizministerin Zypries vorgestellten Ergänzungsgesetze zum Lebenspartnerschaftsgesetz in erster Lesung behandelt werden. Das verlautete nun aus den Reihen von Bündnis 90 / Die Grünen.

In dem ersten Schritt wird es um die nicht zustimmungspflichtigen Zusätze zum Beispiel im Güterrecht oder in der Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung gehen. In einem zweiten Schritt im Herbst soll mit der Einbringung eines aktualisierten Ergänzungsgesetzes ein neuer Anlauf in Richtung Bundesrat gestartet werden. Dieses soll dann die zustimmungspflichtigen Elemente enthalten, z.B. die Anerkennung der Lebenspartnerschaft im Steuerrecht, so Günter Dworek, Referent für Antidiskriminierungs- und Gesellschaftspolitik in der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen.

In dem ersten Schritt wird es um die nicht zustimmungspflichtigen Zusätze zum Beispiel im Güterrecht oder in der Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung gehen. In einem zweiten Schritt im Herbst soll mit der Einbringung eines aktualisierten Ergänzungsgesetzes ein neuer Anlauf in Richtung Bundesrat gestartet werden. Dieses soll dann die zustimmungspflichtigen Elemente enthalten, z.B. die Anerkennung der Lebenspartnerschaft im Steuerrecht, so Günter Dworek, Referent für Antidiskriminierungs- und Gesellschaftspolitik in der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen.

JM Gasser
JM Gasser

Auch sollen Verlöbnisse und Stiefkindadoption ermöglicht werden, wie aus dem Hause Beck zu hören. Darauf hat der Thüringische Justizminister Gasser heftig reagiert. Ein solcher Schritt sei ein falsches Signal und weiter: „Diese Vorschläge sind höchst bedenklich, suggerieren sie doch, die homosexuelle Lebenspartnerschaft habe in unserer Gesellschaft die gleiche Aufgabe wie die Ehe und müsse daher auch deren Stellenwert erhalten.“.

Fragt sich nur, warum gerade der Justizminister des Landes so heftig reagiert, dass bei der Begründung des Urteils aus 2002 pro Homoehe seitens des Bundesverfassungsgerichtes eigentlich besseres wissen müsste. Dementsprechend harsch war die Kritik der LSU (Lesben und Schwule in der Union) an dem Parteifreund.

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