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15.03.2005: Antidiskriminierungsgesetz

Antidiskriminierungsgesetz

Angela Merkel geht rot-grüner Fehlinformation auf den Leim

Die Parteivorsitzende der CDU macht die Mitarbeit bei dem Pakt für Arbeit davon abhängig, dass das Antidiskriminierungsgesetz auf das europarechtlich
zwingend vorgeschriebene zurückgefahren wird. Dabei übersieht sie, dass der Regierungsentwurf jetzt schon hinter den europarechtlichen Vorgaben zurückbleibt, so die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen in einer Presseerklärung.

Kirchen dürfen nach den jetzt von der SPD-Fraktion angekündigten Änderungen Lesben und Schwule weiterhin stärker diskriminieren als Europa dies zulässt. Die lesbische Krankenschwester, die wegen ihrer Lebenspartnerschaft den Arbeitsplatz bei einem kirchlichen Arbeitgeber verliert, wird nach dem Willen der SPD weiterhin rechtlos bleiben.

Auch im Beamtenrecht bleiben Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen diskriminiert - auch dies ein klarer Bruch europäischen Rechts: Nach der Richtlinie 2000/78/EG, die schon zum 02.12.2003 hätte in nationales Recht umgesetzt werden müssen, sind Ungleichbehandlungen beim Arbeitsentgelt aufgrund der sexuellen Identität verboten. Zum Arbeitsentgelt gehören auch der Familienzuschlag und die Hinterbliebenenversorgung. Beides gibt die Regierung nach wie vor nur verheirateten Beamten und grenzt Lesben und Schwule damit weiterhin aus. Die Ministerien weigern sich, die sich aus der Richtlinie schon jetzt ergebenden Ansprüche auf Gleichbehandlung im Beamtenrecht anzuerkennen. Der von der Regierung vorgelegte Entwurf eines Ergänzungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsrecht, der die beamtenrechtliche Gleichstellung vorsieht, wird von den Regierungsfraktionen im Bundestag verschleppt.

Solange der Staat im ureigenen Bereich - dem Beamtenrecht - bestehende Diskriminierungen fortschreibt, ist das den privaten Arbeitgebern auferlegte Diskriminierungsverbot unglaubwürdig. Die Bundesrepublik provoziert durch ihre unvollständige Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG ein Vertragsverletzungsverfahren und riskiert damit Zwangsgelder in beträchtlicher Höhe.

Eingestellt von: Wolfgang Keller
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