Das Ehegattensplitting
soll nach Ansicht des Finanzministers Ehepaaren vorbehalten sein, die eine Familie gründen können.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnt eine Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehepaaren bei der Einkommensteuer ab. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, wonach eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftssteuer nicht mehr benachteiligt werden dürfen, betreffe nicht die Einkommensteuer, sagte Schäuble dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Dagegen hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nach der Karlsruher Entscheidung verlangt, „Homo-Ehen“ auch bei der Einkommensteuer gleich zu behandeln.
Nach Ansicht von Schäuble lässt das Verfassungsgericht im Steuerrecht weiterhin Unterschiede zu, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. „Ein solcher Differenzierungsgrund ist beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern“, argumentierte der Finanzminister. „Denn auch heute noch entfallen 90 Prozent der Splittingwirkung auf Ehepaare mit Kindern.“
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