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31.03.2010: Inhaftierung

Maxim Popov muss freigelassen werden

Verurteilung widerspricht jeglichem menschenrechtlichem und rechtsstaatlichen Verständnis

Volker Beck (MdB, Bündnis 90/Die Grünen
Volker Beck (MdB, Bündnis 90/Die Grünen

„Maxim Popov muss freigelassen werden! Seine Inhaftierung zu sieben Jahren Gefängnis wegen ‚Förderung von Homosexualität’ ist empörend. Die Verurteilung widerspricht jeglichem menschenrechtlichem und rechtsstaatlichen Verständnis. Sie basiert auf einer homophoben Gesetzgebung, die sexuelle Minderheiten gezielt diskriminiert”, so Volker Beck (MdB, Bündnis 90/Die Grünen).

Volker Beck weiter: „Ich habe mich daher heute schriftlich an Bundesaußenminister Dr. Guido Westewelle gewandt und ihn gebeten, sich gegenüber der usbekischen Regierung für ein rechtsstaatliches Verfahren für Maxim Popov sowie seine Freilassung einzusetzen. Die gleichen Forderungen habe ich schriftlich auch an den usbekischen Botschafter in Deutschland gerichtet.

Usbekistan ist ein Staat, in dem die Menschenrechte systematisch mit Füßen getreten werden. Konsequenzen seitens der Bundesregierung blieben bislang aus einem einfachen Grund deutlich zu schwach: Von dem usbekischen Flughafen in Termes versorgt die Bundeswehr ihren Afghanistan-Einsatz. Die Verurteilung Maxim Popovs ist für die Bundesregierung nun der Zeitpunkt, ihre Politik gegenüber Usbekistan zu überdenken und die Einhaltung der Menschenrechte wieder einzufordern.”

Eingestellt von: Wolfgang Keller
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