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16.03.2010: Gleichstellung

Verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung

Eingetragene Lebenspartnerschaft und Ehe vor dem Grundgesetz gleich

Volker Beck (MdB, Bündnis 90/Die Grünen)
Volker Beck (MdB, Bündnis 90/Die Grünen)

Zur Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zur Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Menschenrechte der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Die konservativ-liberale Bundesregierung erkennt erstmals die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe an. Ein bloßer Verweis auf eine besondere Stellung der Ehe genügt demnach nicht mehr. Insbesondere die CDU/CSU hatte immer mit einem Abstandsgebot argumentiert. Jetzt muss sie zugestehen: Nur ein "hinreichend gewichtiger Sachgrund" könne eine Ungleichbehandlung noch begründen.

Bezeichnend: Selbst den Konservativen gehen die Ideen aus, wie man Diskriminierung noch rechtfertigen könnte. Gefragt, worin ein solch gewichtiger Sachgrund bestehen könnte, fällt der Bundesregierung nur der Schutz von nachziehenden Lebenspartnern ein, in deren Heimatländern keine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen werden kann.

Allerdings will die Bundesregierung sich Zeit lassen und nur bei anstehenden gesetzlichen Regelungen die neue Rechtslage berücksichtigen. Das genügt nicht: Jeder Tag ohne gesetzliche Gleichstellung verletzt die Grundrechte von Lesben und Schwulen. Eine vollständige Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist mit einem kurzen Gesetzestext zu schaffen. Wir stellen unseren fertigen Gesetzentwurf gern zur Verfügung.

Die Antwort auf die kleine Anfrage findet Ihr unter:
http://www.volkerbeck.de/cms/files/17-978.PDF

Eingestellt von: Wolfgang Keller
Druckversion des Artikels (*PDF)

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