Diskriminierung von Lebenspartnerschaften wird rückwirkend korrigiert
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Die Hamburger Bürgerschaft hat heute beschlossen, verpartnerte Beamtinnen und Beamten des Landes rückwirkend zum 1. August 2001 mit den verheirateten Beamtinnen und Beamten gleichzustellen. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir freuen uns über dieses deutliche Votum der Hamburger Bürgerschaft zur vollständigen Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Die rückwirkende Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten in Eingetragenen Lebenspartnerschaften zum 1. August 2001 ist im Bundesgebiet einzigartig.
Bisher hat nur das Land Berlin seine Beamten und Richter rückwirkend gleichgestellt, allerdings nicht ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001, sondern erst ab dem 3. Dezember 2003. Bis zu diesem Datum hätte Deutschland die Richtlinie 2000/78/EG in deutsches Recht umsetzen müssen.
Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland haben ihre verpartnerten Beamten und Richter zwar ebenfalls gleichgestellt (im Saarland nicht beim Familienzuschlag), aber nicht rückwirkend. Deshalb gibt es hier noch immer keinen Rechtsfrieden.
Der LSVD schätzt, dass zur Zeit etwa 200 Verfahren von verpartnerten Beamten und Richtern auf Gleichstellung beim Familienzuschlag der Stufe 1, der Beihilfe und der Hinterbliebenenpension anhängig sind.
Die Zahl der Verfahren nimmt täglich zu, weil der Bund und die anderen Länder die Gleichstellung hinauszögern. Diese Verfahren sind nicht nur für die Betroffenen eine unsinnige Belastung, sondern auch für die Verwaltungen und die Gerichte. Denn es steht fest, wie sie ausgehen werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass eine Benachteiligung von Lebenspartnern nur gerechtfertigt ist, wenn es zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe erhebliche Unterschiede gibt. Das ist bei der Beamtenbesoldung und -versorgung nicht der Fall.
Wir appellieren deswegen an den Bund und die übrigen Länder, möglichst bald dem Beispiel Hamburgs zu folgen und die Gleichstellung rückwirkend in Kraft zu setzen.
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