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25.10.2009: Koalitionsvertrag

FDP hat ihre Wahlversprechungen gehalten!

LSVD: "Wir sind mit dem Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP nicht unzufrieden."

Zum Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD):

In dem Entwurf wird über unsere Anliegen Folgendes gesagt:

Seite 4, Zeile 162, 191-193: „Wir werden insbesondere (.....) gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abbauen und insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen"

Seite 103, Zeile 5144-5147: „Wir wollen die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von Eingetragenen Lebenspartnerschaften verbessern. Dazu werden wir die familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartnerschaften übertragen.

Seite 87, Zeile 4359 -4363 „Wir werden den Beschluss des Deutschen Bundestags aus dem Jahr 2000 umsetzen und im Sinne eines kollektiven Ausgleichs für homosexuelle NS-Opfer eine Magnus-Hirschfeld-Stiftung errichten. Sie soll durch interdisziplinäre Forschung und Bildung der Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen entgegenwirken.“

Seite 100, Zeile 5013-5020: „Reform des Transsexuellenrechts:
Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir werden das Transsexuellengesetz deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

Wir sind zuversichtlich, dass wir auf der Grundlage dieser Festlegungen weitere wesentliche Fortschritte beim Abbau der noch bestehenden Benachteiligungen von Lesben und Schwulen erreichen werden. Dazu ist die am Donnerstag bekannt gewordene neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten eine wesentliche Hilfe.

Bedauerlich ist, dass in dem Entwurf des Koalitionsvertrages nichts zur Frage der Adoption gesagt wird. Diese Frage werden die Gerichte klären müssen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts ist die Einschränkung des deutschen Rechts, dass Lebenspartner nur leibliche Kinder des Partners adoptieren dürfen, nicht haltbar.

Der Entwurf der Koalitionsvertrages ist hier zu finden:
http://www.cdu.de/doc/pdfc/091024-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf

Eingestellt von: Wolfgang Keller
Druckversion des Artikels (*PDF)

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