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09.10.2009: Antidiskriminierung

Sachsen-Anhalt: Ergänzung von Art. 3 GG?

Es gibt keine Bürgerinnen und Bürger minderen Rechts oder 2. Klasse

Wappen von Sachsen-Anhalt
Wappen von Sachsen-Anhalt

Auf Antrag der Fraktion Die Linke debattiert der Landtag von Sachsen-Anhalt heute die Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität". Dazu erklärt Martin Pfarr, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands LSVD Sachsen-Anhalt:

Wir begrüßen den Antrag der Linksfraktion, die damit eine Forderung des LSVD aufgreift. Siehe http://www.artikeldrei.de/

Das Land Sachsen-Anhalt soll nach dem Willen der Linksfraktion die auf Bundesratsebene existierende Initiativen zur Erweiterung des Artikels 3 Abs. 3 Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität" unterstützen bzw. eine eigene Bundesratsinitiative zum Thema einbringen.

Diese Initiative ist dringend geboten, weil ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität im geltenden deutschen Recht noch nicht umfassend verankert ist. Wir brauchen einen verbrieften Schutz, der nicht mit einfacher Mehrheit gekippt werden kann. Es gibt keine Bürgerinnen und Bürger minderen Rechts oder 2. Klasse. Bürgerrechte, die nicht für alle gelten, sind keine Bürgerrechte.

Gerade mit Blick auf das sachsen-anhaltinische Beamtenrecht besteht dringender Handlungsbedarf, da verpartnerte Landesbeamtinnen und Landesbeamte noch immer wie Staatsdiener zweiter Klasse behandelt werden.

Vor genau einem Jahr hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, in den beamtenrechtlichen Vorschriften bei der Besoldung, der Versorgung und der Beihilfe in Geburts-, Pflege- und Krankheitsfällen eine Gleichstellung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern auf den Weg zu bringen. Geschehen ist seitdem nichts.

Antrag der Fraktion Die Linke:
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/5/d2191pan_5.pdf

Eingestellt von: Wolfgang Keller
Druckversion des Artikels (*PDF)

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