Kategorien/ Ressorts
Mehr Infos
Specials
« Vorherige |Nächste »

Aktuell

21.11.2004: Lebenspartnerschaftsgesetz

Beck schreibt Westerwelle

Volker Beck
Volker Beck

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, hat in einem Schreiben an den Vorsitzenden der FDP, Guido Westerwelle, die FDP dazu aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht wegen der anstehenden Verbesserungen beim Lebenspartnerschaftsgesetz anruft. Würden alle von der FDP mitregierten Länder sich im Bundesrat enthalten, käme eine Mehrheit zur Anrufung des Vermittlungsausschuss nicht zu stande. Kommt es nicht zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kann das Gesetz nach der nächsten Bundesratssitzung unverändert in Kraft treten.

Eine Anrufung des Vermittlungausschusses mit Unterstützung der von der FDP mitgetragenen Landesregierung wäre eine Blamage für den Parteivorsitzenden Westerwelle, der sich neuerdings für gleiche Rechte von Lesben und Schwulen ausspricht.

Volker Beck sagt weiter:

"Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat sich als großer gesellschaftspolitischer Erfolg erwiesen. Es hat die Akzeptanz von Lesben und Schwulen spürbar erhöht. Bis zur vollen Gleichstellung muss aber noch eine Menge rechtlich geregelt werden. Das haben wir in Angriff genommen. Auf Initiative von Rot-Grün hat der Bundestag als ersten Schritt ein Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts beschlossen. Damit bringen wir die Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare in den Bereichen voran, die im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sind. Mit dem Gesetz werden viele noch bestehende Unterschiede zur Ehe aufgehoben. Es soll zum 1.1.2005 in Kraft treten.

Kernpunkte des Gesetzes Auch für die Lebenspartnerschaft wird das Verlöbnis eingeführt. Das mag auf den ersten Blick altmodisch aussehen, bringt aber handfeste Verbesserungen: Damit erhalten lesbische und schwule Paare bereits vor der Eintragung ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht.

Eingetragene Lebenspartnerschaften werden in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Lebenspartner haben die gleichen Unterhaltsverpflichtungen wie Ehepaare. Von daher ist es nur gerecht, dass im Todesfall der oder die Hinterbliebene auch eine Rente nach den gleichen Bedingungen erhält, wie sie heute für die Ehe gelten. Folgerichtig wird auch ein Versorgungsausgleich im Falle der Trennung eingeführt.

Wir verbessern die rechtliche Situation von Lebenspartnerschaften mit Kindern: Die Stiefkindadoption leiblicher Kinder innerhalb der Lebenspartnerschaft wird ermöglicht. Das dient deren rechtlicher und finanzieller Absicherung. Laut dem aktuellen Mikrozensus 2003 wachsen bereits in jeder sechsten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft Kinder auf. Auch das sind Familien, in denen Familienwerte tagtäglich praktisch gelebt werden. Sie haben ein Recht auf Anerkennung und rechtlichen Schutz vor Diskriminierung.

Das für die Ehe geltende Güterrecht wird voll auf Lebenspartnerschaften übertragen. Bisherige Sonderregelungen wie die Erklärung über den Güterstand vor der Eintragung entfallen. Es gilt die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand. Davon abweichend können Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart werden.

Die Regelungen zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft werden weiter an das Scheidungsrecht bei der Ehe angeglichen, auch die Unterhaltsregelungen im Falle einer Trennung.

Es werden letzte Lücken im gesetzlichen Erbrecht geschlossen, so dass hier nun vollständige Gleichstellung erreicht wird.

Es gibt eine Gleichstellung bei den im Bundesrat zustimmungsfreien Vorschriften des Bundesbeamtenrechts, z.B. im Reisekostengesetz, im Umzugskostengesetz, der Sonderurlaubsverordnung oder der Trennungsgeldverordnung. Weitere zustimmungspflichtige Angleichungen im Beamtenrecht sollen folgen.

Ausländische Lebenspartner, die Ärzte oder Apotheker sind, erhalten die gleichen Rechte bei der Berufszulassung, wie sie für ausländische Ehegatten gelten.

Als zweiten Schritt werden wir nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Überarbeitungsgesetz einen neuen Anlauf in Richtung Bundesrat unternehmen und ein Ergänzungsgesetz einbringen. Es soll die noch ausstehenden Rechtsbereiche umfassen, die im Bundesrat zustimmungspflichtig sind. Dazu zählen das Einkommenssteuerrecht, die Erbschaftssteuer und das Beamtenrecht. Dann müssen die CDU/CSU- und FDP-regierten Länder zeigen, ob sie die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft aus ideologischen Gründen weiterhin blockieren, oder ob sie mittlerweile in der gesellschaftlichen Wirklichkeit angekommen sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat Bundestag und Bundesrat zu weiteren Schritten geradezu ermutigt. Es hat ausdrücklich klargestellt: Der Gesetzgeber ist frei, die Eingetragene Lebenspartnerschaft bei Rechten und Pflichten der Ehe gleichzustellen. Diesen Spielraum wollen wir auch nutzen. Eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen übernehmen jetzt schon gleiche Pflichten wie Eheleute. Von daher ist es nur fair, dass sie auch gleiche Rechte erhalten."

Eingestellt von: Wolfgang Keller
Druckversion des Artikels (*PDF)

Artikel an einen Bekannten senden

Archiv/ Suche
weitere News
02.09.2010
Schwule in der "Bravo"
22.08.2010
Schäuble gegen Steuer-Splitting für schwule Paare
18.08.2010
Karlsruhe stärkt Rechte homosexueller Erben
11.08.2010
Homo-Eltern in den Niederlanden
10.08.2010
Standesamtpreise im Ländle
17.04.2010
Nichts ist gut in Rom
15.04.2010
Vatikan muss sich bei Homosexuellen entschuldigen
14.04.2010
Sündenbock gesucht
14.04.2010
Internationale AIDS-Konferenz 2010 in Wien
13.04.2010
Strategiepapier der JU ist skandalös