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31.08.2009: Entschädigungen

40 Jahre Reform des § 175

Opfer des Paragraphen 175 StGB entschädigen

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Zum 40. Jahrestag der Reform des Paragraphen 175 erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Opfer des Paragraphen 175 StGB müssen endlich rehabilitiert und entschädigt werden. Vor vierzig Jahren, am 1. September 1969, wurde in der Bundesrepublik Homosexualität zwischen erwachsenen Männern endlich entkriminalisiert. Bis dahin war das Nazi-Strafrecht gegen Homosexuelle unverändert in Kraft geblieben.

Durch über 50.000 Strafurteile gegen Homosexuelle hat die Bundesrepublik zehntausendfach die Menschenrechte eklatant verletzt. Dieses Unrecht muss aufgearbeitet, die Betroffenen müssen rehabilitiert und entschädigt werden. CDU/CSU, SPD und FDP haben das vor wenigen Monaten im Bundestag noch abgelehnt. Wir werden das Thema in der nächsten Wahlperiode erneut auf die Tagesordnung setzen.

In über 80 Staaten ist Homosexualität heute noch strafbar. Gerade angesichts seiner Geschichte hat Deutschland eine besondere Verantwortung, für die Menschenrechte von Schwulen und Lesben einzutreten. Die Bundesregierung muss sich viel stärker für die Entkriminalisierung von Homosexualität einsetzen. Leisetreterei darf es nicht geben.

LSVD: Wir fordern Entschädigung für die Strafverfolgung von Homosexuellen

Am 1.9.1969 trat die Reform des § 175 StGB in Kraft. Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern waren fortan nicht mehr strafbar. Dazu erklärt Günter Dworek, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Vierzig Jahre nach der Abschaffung der Strafbarkeit von Homosexualität zwischen erwachsenen Männern müssen die Opfer des § 175 endlich entschädigt werden. Es ist ein monströser Schandfleck unserer Demokratie, dass das Homosexuellen-Strafrecht der Nazis in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert in Kraft blieb. Dieses dunkle Kapitel muss endlich aufgearbeitet werden. Wir fordern die Aufhebung der Unrechtsurteile, Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen verfolgten Menschen.

Zehntausende Männer landeten allein wegen ihrer Art zu lieben im Gefängnis. Existenzen wurden zerstört, ganze Generationen homosexueller Bürger um ihr Lebensglück betrogen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Strafbarkeit von Homosexualität längst ausdrücklich als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft, ebenso unterschiedliche Schutzaltergrenzen für Homo- und Heterosexualität. Der deutschte Gesetzgeber muss sich seiner Verantwortung dafür stellen, dass er jahrzehntelang menschenrechtswidrige Strafverfolgung gegen Homosexuelle in Kraft ließ. Erst 1994 wurde § 175 endgültig gestrichen.

Die Geschichte des § 175 zeigt: Das Grundgesetz hat bis in die jüngste Vergangenheit homosexuelle Bürger nicht einmal vor menschenrechtswidriger Strafverfolgung geschützt. Deshalb muss im Gleichheitsartikel unserer Verfassung endlich ergänzt werden, dass niemand wegen der sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Das wäre auch ein Akt der Wiedergutmachung.

Eingestellt von: Wolfgang Keller
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