LSVD: Wir fordern Entschädigung für die Strafverfolgung von Homosexuellen
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Am 1.9.1969 trat die Reform des § 175 StGB in Kraft. Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern waren fortan nicht mehr strafbar. Dazu erklärt Günter Dworek, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Vierzig Jahre nach der Abschaffung der Strafbarkeit von Homosexualität zwischen erwachsenen Männern müssen die Opfer des § 175 endlich entschädigt werden. Es ist ein monströser Schandfleck unserer Demokratie, dass das Homosexuellen-Strafrecht der Nazis in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert in Kraft blieb. Dieses dunkle Kapitel muss endlich aufgearbeitet werden. Wir fordern die Aufhebung der Unrechtsurteile, Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen verfolgten Menschen.
Zehntausende Männer landeten allein wegen ihrer Art zu lieben im Gefängnis. Existenzen wurden zerstört, ganze Generationen homosexueller Bürger um ihr Lebensglück betrogen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Strafbarkeit von Homosexualität längst ausdrücklich als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft, ebenso unterschiedliche Schutzaltergrenzen für Homo- und Heterosexualität. Der deutschte Gesetzgeber muss sich seiner Verantwortung dafür stellen, dass er jahrzehntelang menschenrechtswidrige Strafverfolgung gegen Homosexuelle in Kraft ließ. Erst 1994 wurde § 175 endgültig gestrichen.
Die Geschichte des § 175 zeigt: Das Grundgesetz hat bis in die jüngste Vergangenheit homosexuelle Bürger nicht einmal vor menschenrechtswidriger Strafverfolgung geschützt. Deshalb muss im Gleichheitsartikel unserer Verfassung endlich ergänzt werden, dass niemand wegen der sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Das wäre auch ein Akt der Wiedergutmachung.
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